e-Rezeptseit 2024  entfallen  die (rosa) Papier-Rezepte. Diese  werden jetzt elekronisch ausgestellt. Zuerst muss aber einmal im Quartal die Versichertenkarte eingelesen werden. Im zweiten Schritt wird  das E-Rezept elektronisch signiert und  dann zentral gespeichert. Sie können es im Anschluss  in einer Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer Krankenversichertenkarte einlösen.

Wir bitten Sie grundsätzlich um Terminvereinbarung für die Sprechstunde und für Untersuchungen

Termine, die Sie nicht einhalten können, bitten wir telefonisch oder per E-Mail rechtzeitig abzusagen!

Die telefonische Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei Infekten der Atemwege  ist möglich.  Die AU kann für bis zu 5 Kalendertage  bescheinigt werden. Bitte melden Sie sich zeitnah für eine AU oder Folge-AU in der Praxis. Die rückwirkende Ausstellung einer AU ist nur im Einzelfall möglich. Die Versichertenkarte müssen Sie dann später  in der Praxis einlesen lassen.

Die Ausfertigung der AU an die Krankenkasse  wird  täglich online durch die Praxis versendet. Ein zusätzlicher Versand durch die Patienten ist somit hinfällig!

Die Ausfertigung der AU  für den Arbeitgeber: Seit 2023  muss der Arbeitgeber die AU  direkt bei der entsprechenden  Krankenkasse anfordern. Auf Wunsch kann  auch ein Papierausdruck ausgestellt werden.

Bitte bringen Sie beim ersten Kontakt im Quartal Ihre gültige Krankenversichertenkarte mit. Rezepte, Überweisungen, Krankschreibungen etc. können sonst nicht ausgestellt werden.

Für alle Fragen  steht Ihnen das Praxisteam gerne zur Verfügung

 Ihr Praxis-Team