Grippe-Impfungen: ab Oktober; Termine können vereinbart werden. Bitte Impfpass mitbringen
Corona-Impfungen: ab November
Elektronische Rezepte seit 01. Januar 2024:
e-Rezept: ab Januar 2024 entfallen die (rosa) Papier-Rezepte. Diese müssen dann elekronisch ausgestellt werden. Das vom Arzt signierte e-Rezept wird zentral gespeichert. Sie können es dann in einer Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer Krankenversichertenkarte einlösen.
Wir bitten Sie grundsätzlich um Terminvereinbarung für die Sprechstunde und für Untersuchungen
Termine, die Sie nicht einhalten können, bitten wir telefonisch oder per E-Mail rechtzeitig abzusagen!
Die telefonische Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei Infekten der Atemwege ist möglich. Die AU kann für bis zu 5 Kalendertage bescheinigt werden. Bitte melden Sie sich zeitnah für eine AU oder Folge-AU in der Praxis. Die rückwirkende Ausstellung einer AU ist nur im Einzelfall möglich. Die Versichertenkarte müssen Sie dann später in der Praxis einlesen lassen.
Die Ausfertigung der AU an die Krankenkasse wird täglich online durch die Praxis versendet. Ein zusätzlicher Versand durch die Patienten ist somit hinfällig!
Die Ausfertigung der AU für den Arbeitgeber: Seit 01.01.2023 muss der Arbeitgeber die AU direkt bei der entsprechenden Krankenkasse anfordern.
Bitte bringen Sie beim ersten Kontakt im Quartal Ihre gültige Krankenversichertenkarte mit. Rezepte, Überweisungen, Krankschreibungen etc. können sonst nicht ausgestellt werden.
Für alle Fragen steht Ihnen das Praxisteam gerne zur Verfügung
Ihr Praxis-Team